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Asylbewerber

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ausländerbehörde - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-0
Telefax: 04261 983-2348


Parkmöglichkeiten:
ja


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Ausländerbehörde - Außenstelle ZevenStandort anzeigen
Bremer Straße 19
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6795
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Ausländerbehörde - Außenstelle BRVStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-0


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Aufzug vorhanden: ja

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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Außenstelle M B 8 - Dépendance Oldenburg VCard
Klostermark 70-80
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 0441 2060-0
Telefax: 0441 2060-299
E-Mail:
 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 10 - Bramsche VCard
Im Rehagen 12
49565 Bramsche
Telefon: 0521 9316-490
Telefax: 05461 9455-848
E-Mail:
 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 8 - Friedland VCard
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: 0911 943-8753
Telefax: 05504 949-9317
E-Mail:
 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 9 - Braunschweig VCard
Boeselagerstraße 4
38108 Braunschweig
Telefon: 0531 3545-0
Telefax: 0531 3545-199
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).


Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

 

Asylsuchende, die Schutz als politisch Verfolgte oder Schutz vor Abschiebung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist, stellen einen Asylantrag beim Bundesamt für die Anerkennung ausländische Flüchtlinge.

Während des Asylverfahrens – also während geprüft wird, ob ein Asylanspruch besteht – gilt für diese Ausländer das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Sie weisen sich aus durch eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthalt grundsätzlich auf das Gebiet der Ausländerbehörde beschränkt. Die Asylbewerber werden nach festgelegten Quoten auf die Bundesländer verteilt. Niedersachsen muss 9,3 % der Asylbewerber aufnehmen.

Nach Abschluss des Asylverfahrens sind die Ausländer entweder zur Ausreise verpflichtet, weil Ihnen keine Recht auf Asyl zuerkannt wurde oder sie erhalten ein Aufenthaltsrecht. Bei Vorliegen einer politischen Verfolgung besteht ein Rechtsanspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter. Ist ein Ausländer als Asylberechtigter oder Konventionsflüchtling anerkannt, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Flüchtlinge, da ihm nicht zuzumuten ist, bei dem Staat einen Pass zu beantragen, der ihn verfolgt hat.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Städte Rotenburg (Wümme) und Visselhövede, die Samtgemeinden Bothel, Fintel und Sottrum im Standort Rotenburg (Wümme):

- Herr Lamm (Anfangsbuchstabe des Nachnamens A - D)

- Frau Lorenz (Anfangsbuchstabe des Nachnamens E - Kn)

- Frau Jehl (Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ko - O)

- Herr Reff (Anfangsbuchstabe des Nachnamens P - Z)

 

Für die Samtgemeinden Sittensen, Tarmstedt, Zeven und die Gemeinde Scheeßel im Standort Zeven:

- Frau Franke (Anfangsbuchstabe des Nachnamens A - J)

- Frau Hübner (Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ka - Z)

 

Für die Stadt Bremervörde, die Gemeinde Gnarrenburg und die Samtgemeinden Geestequelle und Selsingen im Standort Bremervörde:

- Herr Heitmann (Anfangsbuchstabe des Nachnamens A - Kn)

- Frau Klein (Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ko - Z)

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