Inhaltsbereich

Einbürgerung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr Meyer (Rotenburg (Wümme))Standort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnungsamt
Remise, Zimmer R 4 // EG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2312
Telefax: 04261 983-2348
E-Mail:
Frau AhrensStandort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnungsamt
Remise, Zimmer R 4 // EG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2322
E-Mail:
Frau KaehlerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnungsamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 202 // 2. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4863
E-Mail: E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitsgemeinde Visselhövede, Stadt VCard
Marktplatz 2
27374 Visselhövede
Telefon: 04262 301-0
Telefax: 04262 301-106
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.vis­sel­hoe­ve­de.de
 
Samtgemeinde Geestequelle - Ordnungsamt VCard
Bohlenstraße 10
27432 Oerel
Telefon: 04765 9393-20
Telefax: 04765 9393-39
E-Mail: Homepage: htt­ps://­por­tal.­gees­te­quel­le.­de/
 
Samtgemeinde Sottrum VCard
Am Eichkamp 12
27367 Sottrum
Telefon: 04264 8320-0
Telefax: 04264 8320-50
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­sott­rum.de
 

Allgemeine Informationen

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Der Einbürgerungsantrag ist persönlich beim Ordnungs­amt des Landkreises Rotenburg (Wümme) einzu­reichen. Kinder über 16 Jahren stellen einen eigenen Antrag.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens betragen die Bearbeitungszeiten beim Landkreis Rotenburg (Wümme) für den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit derzeit mind. 12 Monate. Für Vorsprachetermine zur Abgabe des Antrages oder für eine persönliche Beratung muss aktuell eine Wartezeit von 6-8 Wochen geplant werden.

 

Anträge / Formulare

Antragsformulare können Sie beim Ordnungsamt erhal­ten. Die Anforderung sollte persönlich oder fernmünd­lich erfolgen, um bereits im Vorgespräch eine Beratung zu ermöglichen.

zurück Seite drucken