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Meldebescheinigung Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerbüro
Fachbereich 2 OrdnungGemeinde Gnarrenburg
Bahnhofstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefon: 04763 3848-140
Telefax: 04763 3848-120
E-Mail:

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 11

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Im gesamten Rathaus ist freies WLAN vorhanden.

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Gebühr:7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • Gebühr:9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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