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Schwangerschaftskonfliktberatung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Gesundheitsamt - Dienststelle ROW (Frau Dr. Heriing)Standort anzeigen
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3203
Telefax: 04261 983-3249
E-Mail:

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle BRV (Frau Brinkmann)Standort anzeigen
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-5209
Telefax: 04761 983-5249
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie VCard
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 304-0
Telefax: 05121 304-611
E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:

Grundsätzlich:

Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung


 

Allgemeine Informationen

Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen, sozialen oder finanziellen Notlage?

In unserer Beratungsstelle möchten wir Sie in Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen und begleiten.    
Wir werden Ihnen frei von Vorurteilen und mit Verständnis und Respekt begegnen und Ihnen bei Ihrer Entscheidung beratend zur Seite stehen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung mit Beratungsnachweis (gem. § 218 StGB) im Schwangerschaftskonflikt.
  • Informationen über Rechtsgrundlagen und Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz, Mutterschutzgesetz, Kindschafts- und Unterhaltsrecht sowie über Erziehungs- und Kindergeld.
  • Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
  • Vermittlung der Anträge bei Stiftungsträgern (Landes- und Bundesstiftung "Familie in Not").
  • Wissen über Familienplanung, Verhütungsmittel und –methoden.
  • Gesprächsbegleitung während der Schwangerschaft oder nach einem Schwangerschaftsabbruch.
  • Die Beratung wird durch die Ärztinnen und die Diplompädagogin des Gesundheitsamtes durchgeführt.
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