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Sozialhilferegelsätze

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Sozialamt - Dienststelle BRVStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-2586
Telefax: 04761 983-4599
E-Mail:

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Sozialamt - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Amtshof
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2586
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Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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Allgemeine Informationen

Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen werden nach den sogenannten Regelbedarfen gewährt. Die Regelbedarfe dienen zur Deckung des laufenden Bedarfs.

Die Regelbedarfssätze betragen seit 01.01.2024 monatlich:

  • Regelbedarfsstufe 1: 563 €
  • Regelbedarfsstufe 2: 506 €
  • Regelbedarfsstufe 3: 451 €
  • Regelbedarfsstufe 4: 471 €
  • Regelbedarfsstufe 5: 390 €
  • Regelbedarfsstufe 6: 357 €

Für bestimmte Personengruppen gibt es so genannte Mehrbedarfszuschläge.

Wichtig: Zusätzlich werden im Rahmen der Sozialhilfeberechnung die Kosten der Unterkunft (z.B. Miete, Betriebs- und Heizkosten) berücksichtigt, sofern sie angemessen sind.

Weitere Informationen zum Thema Regelsätze können der Broschüre "Sozialhilfe" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden.

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