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Tierveranstaltung-Genehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr MeyerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 126 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2358
Telefax: 04261 983-2398
E-Mail:
Frau BeierStandort anzeigen
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 142 // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2366
Telefax: 04261 983-2398
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Viehausstellungen und -märkte
Laut § 4 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung in der zz. geltenden Fassung müssen Veranstalter von Viehausstellungen, Viehmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art der Veterinärbehörde eine solche Veranstaltung anzeigen. Die Anzeige ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit Angabe der Art der Veranstaltung zu erstatten.

Hunde- und Katzenausstellungen
Laut § 4 der Tollwut-Verordnung in der zz. geltenden Fassung müssen Veranstalter von Hundeausstellungen, Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art der Veterinärbehörde eine solche Veranstaltung anzeigen. Die Anzeige ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit Angabe der Art der Veranstaltung zu erstatten.

Verfahrensablauf

Bitte das Formular "Anzeige (gem. § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung) einer Viehausstellung, eines Viehmarktes bzw. einer Veranstaltung ähnlicher Art" oder "Anzeige (gem. § 4 TollwutVO) von Hundeausstellungen, Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art" ausdrucken und ausgefüllt zurücksenden an

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

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