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Auslandsaufenthalt

Informationen zur Lebenslage
Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
DetailinformationenzuklappenBescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
Als Patient dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihr Arzt Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie...
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Änderung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Ausgabe
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird...
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Ausstellung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Meldung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Meldung wegen Verlust
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der...
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Statusabfrage
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
DetailinformationenzuklappenKinderreisepass Verlängerung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.  Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem...
DetailinformationenzuklappenReiseausweis Ausstellung
Wenn Ihnen kurz vor Reiseantritt auffällt, dass Ihr Ausweis abgelaufen ist, können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, als deutsche Staatsangehörige kurzfristig Ersatzpapiere beantragen.
DetailinformationenzuklappenReisepass Änderung
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen muss der/die Bürger/in einen neuen Reisepass beantragen für eine: -Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft -Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft -Änderung von sonstigen Daten Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen: -Änderung des Wohnortes
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausgabe
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden. Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das...
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung Express
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument. -Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung für Vielreisende
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden: -Vorname -Geburtsdatum -Geburtsort Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird. -Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird. -Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung vorläufig
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt. Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenReisepass Meldung
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund: -Meldung wegen Diebstahl -Meldung wegen Verlust -Meldung wegen Wiederauffinden
DetailinformationenzuklappenReisepass Meldung wegen Diebstahl
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
DetailinformationenzuklappenReisepass Meldung wegen Verlust
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
DetailinformationenzuklappenReisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
DetailinformationenzuklappenReisepass Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus des Reisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
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