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Auszüge aus Registern

Informationen zur Lebenslage
Sie wollen es schwarz auf weiß? Oder mit einer Kartenansicht? Dann sind Sie hier richtig. Register erfüllen meist eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- oder eine Schutzfunktion. Hier finden Sie Kontakte und Informationen über das Thema Auskünfte und Auszüge aus Registern.
DetailinformationenzuklappenAuskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler)...
DetailinformationenzuklappenDokumente und Kopien: Beglaubigung
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide. Dokumente und Kopien...
DetailinformationenzuklappenEinsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
DetailinformationenzuklappenFührungszeugnis Erteilung
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister: -einfache Melderegisterauskunft -erweiterte Melderegisterauskunft -Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen -Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern -Selbstauskunft -Gruppenauskunft
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung einfach
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle -Familienname, -Vornamen, -Doktorgrad und -derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt. Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für...
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung erweitert
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält: -Vor- und Familiennamen -Doktorgrad -Anschriften -Tag und Ort der Geburt -frühere Vor- und Familiennamen -Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) -Staatsangehörigkeiten -frühere Anschriften -Tag des Ein- und Auszugs ...
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten: -Vor- und Familiennamen, -Doktorgrad, -derzeitige Anschrift. Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:  -Geburtsdatum, -Geschlecht, -derzeitige Staatsangehörigkeit, -derzeitige Anschriften, -An- und Auszugsdatum sowie -Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet,...
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunft umfasst: -die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, -die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie -die Zwecke und die Rechtsgrundlagen -der Speicherung sowie -der regelmäßiger Datenübermittlungen. Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können...
DetailinformationenzuklappenUnterschriften: Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn -das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und -die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird. Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn: -sie der...
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