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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Informationen zur Lebenslage
Um den Schutz der Bevölkerung und hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, müssen für bestimmte Tätigkeiten einschlägige Fähigkeiten und Fachwissen nachgewiesen werden. Das betrifft auch Ihre Tätigkeit? Dann sind Sie hier richtig.
DetailinformationenzuklappenAusübung der Heilkunde Erlaubnis
Anzeigepflicht Seit dem  01.01.2020 besteht eine neue Anzeigepflicht für Heilpraktiker/innen. Durch Beschluss des Niedersächsischen Landtags vom 17.12.2019 wurde der neue § 7 a in das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst aufgenommen. Demnach müssen Heilpraktiker/innen dem Gesundheitsamt unverzüglich ihre Tätigkeit schriftlich anzeigen, wenn sie die Heilkunde ausüben wollen. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die mit der Anzeige...
DetailinformationenzuklappenBetriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass -die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht, -die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen, -die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG, -die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu...
DetailinformationenzuklappenBevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. –fegerin werden
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Kehrbezirk bestellt ist. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 (geändert durch Art. 1 G. v. 17.07.2017) werden freigewordene oder freiwerdende Kehrbezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Das Auswahlverfahren und die Bestellung zum bBSF richtet sich hierbei im Grundsatz nach den §§ 9, 9a und 10 SchfHwG....
DetailinformationenzuklappenFahrlehrerlaubnis Erteilung
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhält zunächst für den Zweck der weiteren Ausbildung eine Anwärterbefugnis. Diese ist auf zwei Jahre befristet. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen...
DetailinformationenzuklappenFührungszeugnis Erteilung
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenPersonen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung. -Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
DetailinformationenzuklappenSachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
DetailinformationenzuklappenSchleppgenehmigung: Erteilung
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. In Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung, die sogenannte Schleppgenehmigung, erteilt werden. Dabei gilt u.a.: -Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. -Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden. -Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen...
DetailinformationenzuklappenSchornsteinfeger
Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung  der im konkreten Einzelfall  erforderlichen  Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle. Der Landkreis...
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