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Behinderung

Informationen zur Lebenslage
Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, genauso zu leben, wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen. Serviceangebote und Informationen über das Thema Behinderung finden Sie in diesem Bereich.
DetailinformationenzuklappenAltenhilfe
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung: -Beratung in allen Lebensfragen, -Aufzeigen von Hilfsangeboten, -Angebote in der Ehrenamtsarbeit, -Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung, -Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung, -Information über Begegnungsstätten.
DetailinformationenzuklappenAusnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Für behinderte Menschen können auf Antrag Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen/Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Es ist zwischen zwei verschiedenen Ausweisen zu unterscheiden: 1. Blauer EU-Parkausweis (berechtigt zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol") 2. orangefarbener, nationaler Parkausweis (berechtigt NICHT zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol") Zusätzlich zu beiden Ausweisen wird immer eine...
DetailinformationenzuklappenBeim Jobcenter Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten
Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder -im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Umschulung) -oder direkt in einer Bildungseinrichtung -oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen. Während Ihrer Weiterbildung sind Sie...
DetailinformationenzuklappenBlindenhilfe beantragen
Blinde erhalten vom Sozialamt ein einkommens- und vermögensabhängiges Blindengeld, das den durch die Blindheit verursachten Mehraufwand ausgleichen soll. Anspruch auf Blindengeld besteht nur, soweit solche Leistungen nicht von anderer Seite gewährt werden. Zu solchen Leistungen zählt vor allem das in der Regel von Einkommen und Vermögen unabhängige Landesblindengeld. Erhält der Blinde Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz, sind diese Leistungen mit bis zu 70%...
DetailinformationenzuklappenEingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
DetailinformationenzuklappenEingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Hilfen nach § 35a SGB VIII werden bei seelischen Behinderungen gewährt, die auf psychische Störun­gen mit Krankheitswert zurückzuführen sind. Zur Behandlung der psychischen Störungen sollte immer zunächst die optimale medizinische/psychotherapeutische Versorgung gesichert werden. Die Leis­tungen der Krankenhilfe sind gegenüber den Leistun­gen der Jugendhilfe vorrangig. § 35 a Abs. 2 SGB VIII beschreibt einen offenen Ka­talog möglicher Hilfeformen. Nach Bedarf wird die Hilfe -in ambulanter...
DetailinformationenzuklappenEingliederungshilfe für psychisch Kranke
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden. Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere: -das Wohnen -die Finanzen  -die Haushaltsführung -die Freizeitgestaltung -die...
DetailinformationenzuklappenFrühförderung behinderter Kinder
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.   Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
DetailinformationenzuklappenFrühförderung Hörgeschädigte
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen. Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.
DetailinformationenzuklappenHauswirtschaftshilfe
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
DetailinformationenzuklappenHeimbetreuung für Pflegeversicherte mit Behinderung beantragen
Leben Sie als Mensch mit Behinderung in einem Wohnheim oder einer anderen vollstationären Einrichtung, die Ihnen die soziale Teilhabe ermöglicht und Sie bei der Integration ins Arbeitsleben unterstützt? Dann übernimmt Ihre Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen 15 Prozent der Kosten. Die Pflegekasse zahlt pro Monat jedoch maximal EUR 266,00. Die restlichen Kosten tragen Sie selbst. Wenn Ihr Einkommen dafür nicht ausreicht, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter...
DetailinformationenzuklappenKrankenhilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Alleinerziehende mit Kindern in gemeinsamen Wohnformen
Für  -Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb der Familie untergebracht sind,  sowie für -Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren sorgen  besteht ein Anspruch auf Krankenhilfe. Die Krankenhilfe - vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse - gilt dann, wenn kein anderer Krankenversicherungsschutz besteht oder dieser den notwendigen Bedarf nicht vollständig abdeckt. Das bedeutet,...
DetailinformationenzuklappenLandesblindengeld
In Niedersachsen erhalten Blinde nach dem Landesblindengeldgesetz Leistungen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Das Landesblindengeld beträgt derzeit 410 Euro je Monat. Bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung beträgt das Landesblindengeld 205,00 Euro je Monat.
DetailinformationenzuklappenLeistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe. Dazu zählen: -Unterstützung und Beratung der Eltern -Betreuungsangebote und Pflegeangebote -Medizinische Behandlungen -Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung -Vorsorgeuntersuchungen -Alltagsbegleitung
DetailinformationenzuklappenZusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine Behinderung zu vermeiden oder diese zu mildern. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Ihnen zusätzliche Leistungen für die Betreuung in der Kindertagesstätte bewilligt werden. Dafür muss ein individueller Förderbedarf festgestellt sein. Ihr Kind kann in einer integrativen Gruppe mit Kindern mit Behinderungen und ohne Behinderungen betreut werden oder alleine in einer Gruppe mit Kindern ohne...
DetailinformationenzuklappenZuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beim Jobcenter beantragen
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellten Menschen Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung. Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60...
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