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Einbürgerung

Informationen zur Lebenslage
"Einigkeit und Recht und Freiheit" – so soll zukünftig Ihre Nationalhymne anfangen? Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchten, dann sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen über den Einbürgerungstest, die Einbürgerung von Ehepartnern oder darüber, wie Sie einen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen können.
DetailinformationenzuklappenEinbürgerung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
DetailinformationenzuklappenKlärung des Nichtbestehens einer Optionspflicht beantragen
Da der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten nur in Ausnahmefällen möglich ist, müssen Sie, wenn Sie neben der mit Ihrer Geburt in Deutschland erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, grundsätzlich nach Vollendung des 21. Lebensjahres erklären, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen (Optionsverfahren). Sie können bei der Staatsangehörigkeitsbehörde vor Vollendung Ihres 21. Lebensjahres einen verbindlichen...
DetailinformationenzuklappenNegativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt. Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in...
DetailinformationenzuklappenStaatsangehörigkeitsausweis beantragen
Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt. Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn -deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der...
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