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Engagement und Beteiligung

Informationen zur Lebenslage
Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Demokratie, schafft Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn. In diesem Bereich finden Sie relevante Informationen und Unterstützungsangebote für eine aktive Beteiligung.
DetailinformationenzuklappenAmtliche Bekanntmachungen
Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
DetailinformationenzuklappenAngebote der Jugendarbeit
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der...
DetailinformationenzuklappenAnregungen und Beschwerden
Wenn Sie Ihrer Verwaltung Vorschläge machen wollen, wie diese ihre Bürgerfreundlichkeit und Effizienz verbessern könnte, oder wenn Sie begründete Beschwerden vorbringen wollen, kommen Sie besser ans Ziel, wenn Sie sich gleich an die richtige Person oder Stelle wenden.
DetailinformationenzuklappenBürgerberatung
Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.
DetailinformationenzuklappenBürgersprechstunde
Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
DetailinformationenzuklappenEhrenamtliche Tätigkeit
Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.
DetailinformationenzuklappenEhrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Jugendschöffe/in
Ehrenamtliche Jugendschöffinnen/-schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028                     Bedeutung Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind Vermittler/innen zwischen Justiz und Bevölkerung und wirken auf eine demokratische und bürgernahe Rechtsprechung hin, sie sind ein wichtiges Element der Unabhängigkeit der Justiz. Schöffinnen/Schöffen sind wie Berufsrichter/innen nur dem Gesetz unterstellt, sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit...
DetailinformationenzuklappenEhrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Schöffe/in
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse. Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld...
DetailinformationenzuklappenEhrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
Auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern kommen viele Menschen auch zu uns. Der Wunsch, den Geflüchteten zu helfen, ist in der Bevölkerung groß. Die Hilfe kann beispielswiese in nachfolgenden Tätigkeitsfeldern erfolgen: -Begleitung und Unterstützung beim Spracherwerb -Hilfe bei Behördengängen und Schriftverkehr -Hilfestellung bei allgemeinen Fragen wie Einkaufsmöglichkeiten vor Ort, Mülltrennung etc. -Kleiderkammer -Hausaufgabenbetreuung -Spiele- und...
DetailinformationenzuklappenEhrenamtskarte beantragen
In Niedersachsen sind 3,2 Millionen Menschen freiwillig für das Gemeinwohl tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und tragen zu einem lebenswerten Niedersachsen bei. Für diesen Einsatz gebührt allen bürgerschaftlich Aktiven Dank. Er ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung. Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die...
DetailinformationenzuklappenEinwohnerantrag stellen
Sie möchten erreichen, dass die Vertretung der Gemeinde oder des Landkreises Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt?
DetailinformationenzuklappenFreiwilliges Soziales Jahr
Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind. Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an. Das FSJ wird...
DetailinformationenzuklappenFreizeitflächen und -einrichtungen kommunal
Ihre Stadt oder Gemeinde bietet ihren Einwohnern Freizeitflächen (Grillplatz, Park, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.) und Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.
DetailinformationenzuklappenJugendsozialarbeit
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden. Bereiche der Jugendsozialarbeit sind -Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitende Hilfen) -Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit,...
DetailinformationenzuklappenJuleica (Jugendleiter-Card)
Was ist die Juleica? Wer eine Juleica beantragen möchte, muss ehrenamtlich für einen Verein, einem Jugendverband oder in einer Kirchengemeine in der Kinder- und Jugendarbeit tätig und mindestens 16 Jahre alt sein. Der Antrag für die Juleica muss online gestellt werden. Dafür benötigt man eine E-Mail-Adresse und registriert sich damit auf dieser Internetseite. Außerdem wird ein digitales Passfoto benötigt. Im Antragsformular muss eingetragen werden, wo der 50-stündige Juleica-Grundkurs...
DetailinformationenzuklappenÖffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
DetailinformationenzuklappenPolitikinformation kommunal
Als Einwohner/in Ihrer Stadt oder Gemeinde haben Sie ein Recht auf umfassende Informationen über die Zusammensetzung, die Termine, die Beratungsthemen und Beschlüsse der gewählten kommunalpolitischen Gremien und Amtsinhaber/innen.
DetailinformationenzuklappenSeniorenvertretung
Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich: -Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten. -Sie informiert in der Öffentlichkeit über...
DetailinformationenzuklappenUnterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen. Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der...
DetailinformationenzuklappenVersammlung anzeigen
-Wenn Sie eine Versammlung durchführen möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzeigen. -Nach Eingang Ihrer Anzeige bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen. -Regelmäßig werden...
DetailinformationenzuklappenVerwaltungsgebäude - öffentliche Veranstaltung
In den Gebäuden der Kommunalverwaltung finden immer wieder öffentliche Veranstaltungen (wie Ausstellungen, Führungen, Konzerte) statt. Der Landkreis informiert auf seiner Internetseite über seine aktuellen Veranstaltungen. Sie finden den Veranstaltungskalender unter diesem Link.
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