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Nach der Geburt

Informationen zur Lebenslage
Welche Formalitäten kommen nach der Geburt eines Kindes auf Sie zu? Die Anzeige einer Geburt, Beantragung einer Geburtsurkunde? Welche Unterstützung können Sie erwarten und um was müssen Sie sich kümmern?
DetailinformationenzuklappenBeistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für - die Feststellung der Vaterschaft oder - die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
DetailinformationenzuklappenBescheinigung über eine Fehlgeburt
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
DetailinformationenzuklappenElterngeld beantragen
Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten: •    Basiselterngeld •    ElterngeldPlus •    Partnerschaftsbonus ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders,...
DetailinformationenzuklappenGeburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenGeburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenGemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen...
DetailinformationenzuklappenGesundheitshilfe beantragen
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher. Dazu gehören -Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten -Hilfe bei Krankheit -Hilfe zur Familienplanung -Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft -Hilfe bei Sterilisation
DetailinformationenzuklappenHausgeburt
Die Hausgeburt ist eine Geburt außerhalb einer Klinik. In der Regel werden Hausgeburten von einer Hebamme begleitet.
DetailinformationenzuklappenMutterschaftsanerkennung
Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet. Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter...
DetailinformationenzuklappenSteuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle...
DetailinformationenzuklappenVaterschaftsanerkennung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt...
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