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Rente

Informationen zur Lebenslage
In Rente zu gehen, bedeutet viel mehr, als nur den Beruf hinter sich zu lassen: etwa ein Viertel unseres Lebens liegt beim Eintritt in den Ruhestand heute noch vor uns. Darum ist das Ende des Berufslebens zugleich ein Neubeginn. Hier finden Sie Leistungen und Services, die Sie beim Übergang in die neue Lebensphase unterstützen.
DetailinformationenzuklappenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in...
DetailinformationenzuklappenLebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
DetailinformationenzuklappenRenten (Versicherungsamt)
Das Versicherungsamt ist in vielfältiger Weise in Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA, Seekasse, Knappschaftliche Rentenversicherung) behilflich. Es übt die Aufgaben in eigener Zuständigkeit aus und handelt nicht im Auftrage der Versicherungsträger. Die Tätigkeit des Versicherungsamtes dient nur den Interessen des Bürgers. So soll den Auskunftsersuchenden die Wahrnehmung und Durchsetzung sozialer Rechte erleichtert werden. Es werden im Versicherungsamt die verschiedenen...
DetailinformationenzuklappenSeniorenservice kommunal
In Ihrem Landkreis, Ihrer Stadt oder Gemeinde stehen den älteren Menschen vielfältige Angebote zur Unterstützung und Bereicherung des täglichen Lebens wie auch aller besonderen Anlässe und Situationen zur Verfügung.
DetailinformationenzuklappenSozialhilferegelsätze
Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen werden nach den sogenannten Regelbedarfen gewährt. Die Regelbedarfe dienen zur Deckung des laufenden Bedarfs. Die Regelbedarfssätze betragen seit 01.01.2024 monatlich: -Regelbedarfsstufe 1: 563 € -Regelbedarfsstufe 2: 506 € -Regelbedarfsstufe 3: 451 € -Regelbedarfsstufe 4: 471 € -Regelbedarfsstufe 5: 390 € -Regelbedarfsstufe 6: 357 € Für bestimmte Personengruppen gibt es so genannte Mehrbedarfszuschläge. Wichtig:...
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