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Wahlen

Informationen zur Lebenslage
Meinung bilden und Stimme abgeben: Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung. Ich bin umgezogen, wo kann ich wählen? Wie und wo erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin? Hier finden Sie Behördenkontakte und Informationen über das Wählen – von der Briefwahl bis zum Wahlschein.
DetailinformationenzuklappenWählbarkeitsbescheinigung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen). Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.
DetailinformationenzuklappenWahlen
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie...
DetailinformationenzuklappenWahlrechtsbescheinigung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen. Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
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