© PixabayUnionsbürger/innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede/r darf aber nur einmal wählen.
Entscheiden Sie sich für die Wahlteilnahme in Deutschland, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch bei künftigen Europawahlen automatisch hier ihre Wahlberechtigung.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) im Rathaus Ihres Wohnorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
Den Antrag auf Eintragung finden Sie als ausfüllbares PDF unten auf dieser Seite.